Rentenbeginn berechnen – Regelaltersgrenze 2026 kostenlos online
Geburtsdatum eingeben — der Rechner ermittelt den exakten Rentenbeginn nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze, dazu aktuelles Alter, verbleibende Zeit und Countdown in Tagen.
Angaben zur Berechnung
Geburtsdatum ausfüllen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Mit einem GdB ab 50 ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn schon bis zu zwei Jahre früher möglich — dieser Rechner zeigt weiterhin die reguläre Regelaltersgrenze, dieser Hinweis ist nur informativ.
So wird gerechnet
Aus dem Geburtsjahrgang ergibt sich die gesetzliche Regelaltersgrenze nach der Übergangstabelle in § 235 SGB VI: Jahrgänge bis 1946 erreichen sie mit 65 Jahren, danach steigt sie in Monatsschritten, bis sie ab Jahrgang 1964 einheitlich bei 67 Jahren liegt. Das Rentenbeginn-Datum ist das Geburtsdatum plus diese Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre, 0 Monate |
| 1947–1958 | 65 Jahre, 1–12 Monate (+1 Monat je Jahrgang) |
| 1959–1963 | 66 Jahre, 2–10 Monate (+2 Monate je Jahrgang) |
| ab 1964 | 67 Jahre, 0 Monate |
Häufige Fragen
Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist das gesetzliche Alter, ab dem die volle Altersrente ohne Abschläge beansprucht werden kann. Sie liegt für Geburtsjahrgänge bis 1946 bei 65 Jahren und steigt stufenweise auf 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen.
Wann kann ich frühestens in Rente?
Ein vorgezogener Rentenbeginn ist je nach Rentenart schon einige Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich, meist jedoch mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 % pro Monat. Dieser Rechner ermittelt den Zeitpunkt ohne Abschlag.
Was ändert sich bei Schwerbehinderung?
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn bereits bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Dieser Rechner zeigt dazu nur einen Hinweis, ohne die Berechnung selbst anzupassen.
Ist das rechtsverbindlich?
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung nach der gesetzlichen Regelstaffelung und ersetzt keine Rechtsberatung oder Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Zudem gilt für eine Geburt am 1. eines Monats eine gesetzliche Sonderregel, die diese vereinfachte Berechnung nicht gesondert abbildet.