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Rentenbeginn berechnen – Regelaltersgrenze 2026 kostenlos online

Geburtsdatum eingeben — der Rechner ermittelt den exakten Rentenbeginn nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze, dazu aktuelles Alter, verbleibende Zeit und Countdown in Tagen.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Berechnung

Geburtsdatum ausfüllen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

So wird gerechnet

Aus dem Geburtsjahrgang ergibt sich die gesetzliche Regelaltersgrenze nach der Übergangstabelle in § 235 SGB VI: Jahrgänge bis 1946 erreichen sie mit 65 Jahren, danach steigt sie in Monatsschritten, bis sie ab Jahrgang 1964 einheitlich bei 67 Jahren liegt. Das Rentenbeginn-Datum ist das Geburtsdatum plus diese Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten.

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze
bis 194665 Jahre, 0 Monate
1947–195865 Jahre, 1–12 Monate (+1 Monat je Jahrgang)
1959–196366 Jahre, 2–10 Monate (+2 Monate je Jahrgang)
ab 196467 Jahre, 0 Monate

Häufige Fragen

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist das gesetzliche Alter, ab dem die volle Altersrente ohne Abschläge beansprucht werden kann. Sie liegt für Geburtsjahrgänge bis 1946 bei 65 Jahren und steigt stufenweise auf 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen.

Wann kann ich frühestens in Rente?

Ein vorgezogener Rentenbeginn ist je nach Rentenart schon einige Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich, meist jedoch mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 % pro Monat. Dieser Rechner ermittelt den Zeitpunkt ohne Abschlag.

Was ändert sich bei Schwerbehinderung?

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn bereits bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Dieser Rechner zeigt dazu nur einen Hinweis, ohne die Berechnung selbst anzupassen.

Ist das rechtsverbindlich?

Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung nach der gesetzlichen Regelstaffelung und ersetzt keine Rechtsberatung oder Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Zudem gilt für eine Geburt am 1. eines Monats eine gesetzliche Sonderregel, die diese vereinfachte Berechnung nicht gesondert abbildet.